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§57a Überprüfung abgelaufen
Was kann passieren, wenn ich die § 57a-Überprüfung versäume?
Die §57a-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben – sie stellt sicher, dass dein Fahrzeug verkehrssicher und betriebstauglich ist. Wenn du den gültigen Zeitraum überschreitest, drohen Strafen, Fahrzeugstilllegung und Probleme bei Unfällen.
Wie lange ist das Pickerl gültig?
Die 3-2-1-Regel
- Drei Jahre nach der ersten Zulassung
- Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- Ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung
Du hast ein gewisses Zeitfenster:
- 1 Monat vor dem Fälligkeitstermin
- 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung
- → Innerhalb dieser insgesamt 6 Monate darfst du das Pickerl machen lassen. Danach wird es illegal.
Folgen bei Überschreitung:
- Verwaltungsstrafe: In der Regel zwischen 50 und 5.000 €, abhängig vom Einzelfall
- Fahrzeug kann stillgelegt werden, z. B. bei Verkehrskontrolle
- Kein Versicherungsschutz bei bestimmten Unfällen möglich
- Bei einem Unfall mit technischen Mängeln droht Haftung trotz Kasko
- Probleme bei Verkauf oder Leasing-Rückgabe
- In manchen Fällen: Kennzeichenabnahme durch die Polizei
Was tun, wenn das Pickerl abgelaufen ist?
- So schnell wie möglich Termin vereinbaren
- Wenn du über der 4-Monats-Toleranz bist: Fahrzeug nur noch zur Werkstatt bewegen (am besten mit Anhänger, mit blauer oder roter Nummer)
- Nicht auf eigene Faust weiterfahren – hohe Risiken bei Kontrolle oder Unfall
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